Verkaufs- und Lieferbedingungen

Feuerwerk der Kategorien F1 und T1: Ohne Ausnahme-Genehmigungen darf unter dem Jahr nur Feuerwerk der Kategorien F1 (Jugendfeuerwerk) und T1 (Feuerwerk für technische Zwecke) genehmigungsfrei gekauft und abgebrannt werden.

Feuerwerk der Kategorie F2: Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen ohne Vorliegen einer behördlichen Genehmigung nur in den letzten drei Verkaufstagen eines jeden Jahres an den Endkunden abgegeben werden.

Wird unter dem Jahr ein privates Feuerwerk z.B. anlässlich eines hohen Familienfestes (Goldhochzeit, runder Geburtstag, etc.) gewünscht, kann beim für den Abbrennort zuständigen Ordnungsamt (Stadt oder Gemeinde) eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 24(1) der 1. SprengV zum Abbrennen von Kleinfeuerwerk während des Jahres beantragt werden (siehe auch Gesetze und Vorschriften). Feuerwerkskörper der Kategorien F3, F4 (Großfeuerwerk) und T2 (für technische Zwecke) sind ausgebildeten Feuerwerkern vorbehalten.

Altersnachweis: Abgabe nur an Personen über 18 Jahre. Altersnachweis bei Bestellung per Ausweiskopie über Fax oder Mailanhang erforderlich!

Bestellung: Die Bestellung hat immer schriftlich zu erfolgen. Erforderliche Genehmigungen müssen spätestens bei Abholung bzw. beim Versand im Original vorliegen.

Mindestbestellwert: Gefahrgut-Bestellungen (1.4G und 1.3G) können aus Kostengründen erst ab einem Auftragswert von 150 Euro bearbeitet werden. Andere Artikel wie Wachsfackeln etc. (kein Gefahrgut bzw. 1.4S) können nur ab einem Mindestbestellwert von 50 Euro verschickt werden.

Bei Selbstabholung im Werk gibt es keinen Mindestbestellwert.

Versand / gesetzl. Bestimmungen: Feuerwerk ist Gefahrgut und darf nur unter bestimmten Sicherheitsauflagen verschickt werden. Gefahrgut der Klassen 1.4 G und 1.3 G kann nur über eine Spedition angeliefert werden. Der Versand per Post oder Bahn ist nicht zulässig!

Auch Kleinmengen sind als Gefahrgut zu versenden! Bitte prüfen Sie daher, ob eine Selbstabholung oder Abholung über einen Bekannten möglich ist, da sehr hohe Frachtkosten (etwa 30-50 Euro) entstehen können. Nachnahme ist bei Gefahrgutlieferungen grundsätzlich nicht möglich.

Ausland: Aufgrund unterschiedlicher Gesetzgebung der einzelnen Länder erfolgt der Verkauf nur innerhalb Deutschlands. Daher ist gegebenenfalls eine Selbstabholung erforderlich.

Bezahlung: Die Bezahlung der Ware erfolgt auf Rechnung bzw. Barzahlung bei Abholung.
Alle Preise sind Bruttopreise einschließlich 19 % Mehrwertsteuer und gelten ab Werk Gersthofen.

Haftung: Mit Erhalt der Ware ist der Kunde für die ordnungsgemäße Lagerung sowie den sachgemäßen Umgang und die Verwendung selbst verantwortlich. Es liegt in der Eigenschaft der von uns vertriebenen Waren, dass wir keinen Einfluss auf die stoffliche Qualität unserer Vorlieferanten haben.

Eine Haftung für Folgeschäden, die nach Erhalt der Ware durch die Lagerung oder den Gebrauch beim Empfänger oder Dritten eintreten, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Kataloge: Aus Kostengründen versenden wir keine Kataloge.

 

Unser Angebot gilt unter dem Vorbehalt ausreichender Selbstbelieferung.