Links rund ums Feuerwerk
Herzlich willkommen auf der Link-Seite der Kunstfeuerwerk-Fabrik Fritz Sauer aus Gersthofen bei Augsburg.
Sie sind über diese Seite auf unsere Homepage gestoßen und kennen uns noch nicht? Dann durchstöbern Sie doch einfach mal unsere Seiten. Sie erfahren viel Wissenswertes zu den verschiedensten Feuerwerksarten wie Bodenfeuerwerk, Barockfeuerwerk, Bengalfeuerwerk, Großfeuerwerk oder gar Musikfeuerwerk. Daneben nehmen wir Sie mit auf eine Reise in die mehr als 150 jährigen Geschichte der Firma Sauer und selbstverständlich finden Sie viele Filme und Bilder, um sich die perfekte Anregung für Ihr ganz persönliches Feuerwerk zu holen.
Sie haben schon alle Seiten unserer Homepage durchstöbert, haben vollständig Feuer gefangen und möchten noch viel mehr zum Thema Feuerwerk wissen? Dann surfen Sie doch einfach mal über einen der zahlreichen, nachfolgenden Links zu
- Herstellern von Feuerwerkskörpern
- Partnerseiten der Firma Sauer
- Fanseiten
- nützlichen Informationen rund ums Feuerwerk
- Glanzlichter der Feuerwerkskunst
Wir wünschen Ihnen viel Spaß.
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Hersteller
Partner der Firma Sauer
Fanseiten
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Markus Klatt Informiert auf seiner Homepage umfassend über Feuerwerk und Feuerwerkskörper, so daß hier die meisten Fragen beantwortet werden. |
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FEUERWERK-FANPAGE - Das Feuerwerk-Fan-Portal mit Infos rund um Feuerwerk und Pyrotechnik |
Nützliche Informationen
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Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung – die unumgängliche Anlaufstelle für Sicherheit und Zulassung rund ums Feuerwerk |
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Die "Kunstfeuerwerk-Fabrik Fritz Sauer" ist selbstverständlich als Feuerwerk-Hersteller vollwertiges Mitglied im Verband der pyrotechnischen Industrie, kurz VPI. |
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Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) – zuständig auch für alle Themen rund um Sprengen und Feuerwerk |
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Raketenmodellbau Klima GmbH- Ihr Spezialist für Raketenmodellbau, Raucherzeuger und Feuerwerk – und natürlich Feuerwerk der Marke Weco |
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Die Ramog e.V. (Raketen-Modellsport-Gemeinschaft e.V.) ist ein Modellraketen-Sportverein und trägt unter anderem Teilwettbewerbe zur deutschen Meisterschaft im Modellsport aus.
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Glanzlichter der Feuerwerkskunst
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Pyronale – Das Feuerwerk-Championat, bei dem jährlich Anfang September sechs internationale Feuerwerksfirmen um die Krone des wahren Champions kämpfen |
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"Collegium Musicum auf Schloss Weissenstein" in Pommersfelden - seit 1958 für vier Wochen im Juli/August ein Hort klassischer Musik für junge Nachwuchskünstler aus aller Welt. Ein Highlight ist die Serenade im Schlosshof mit Händels Feuerwerksmusik und großem Barock-Feuerwerk. |
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Das Feuerwerk der Superlative im Münchner Olympiapark jeweils Ende Juli – seit einigen Jahren zusätzlich mit einem grandiosen Livekonzert im Olympia-Stadion |
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Das 60-minütige Feuerwerk Spektakel, welches vor der grandiosen Kulisse des Jura-Südfusses und des Schlosses Neu-Bechburg stattfindet, ist das größte Kunstfeuerwerk der Schweiz und findet alle 3 Jahre statt. |
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Entlang der schönsten Rheinabschnitte finden jährlich von Mai bis September die Feuerwerksspektakel „Rhein in Flammen®" statt. Bengalfeuer tauchen die Uferpromenaden und Sehenswürdigkeiten zwischen Rüdesheim und Bonn in ein zauberhaftes Rot. |
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Die Kölner Lichter sind eine seit 2001 jährlich stattfindende Musik- und Feuerwerksveranstaltung in Köln nach dem Vorbild von Rhein in Flammen. Sie sind eines der größten musiksynchronen Feuerwerke Europas.
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Gesetze und Vorschriften
Feuerwerk beinhaltet Schwarzpulver
– Schwarzpulver ist Sprengstoff –
Sprengstoff ist direkt mit dem Sprengstoffgesetz verknüpft
Mit diesen einfachen Worten lässt sich sehr gut erklären, warum niemand, der mit Feuerwerk umgehen, Feuerwerk vertreiben oder Feuerwerk herstellen will, am Sprengstoffgesetz, seinen Verordnungen, dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und zahlreichen weiteren Vorschriften vorbei kommt.
Einige wichtige Vorschriften und Regeln sind nachfolgend verkürzt wiedergegeben. Der vollständige Wortlaut ist den entsprechenden Werken zu entnehmen, weitere Vorschriften sind evtl. zu beachten. Wer den tiefen Einstieg in die Materie wagen möchte, der sei an die zahlreichen Links zu den vollständigen Texten am Ende dieses Artikels verwiesen.
Feuerwerkseinteilung
Die Feuerwerkskörper sind in Kategorien eingeteilt und die Zuordnung wird, soweit möglich, auf jedem Gegenstand und auf jeder Verpackung gemäß nachfolgender Tabelle gekennzeichnet:
| Kategorie | Zulassungs- zeichen |
Bezeichnung | Abgabe an Personen | Fachkunde nötig |
| F1 | BAM-F1-xxxx | Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen ("Jugend- / Tischfeuerwerk") |
ab 12 Jahre | Nein |
| F2 | BAM-F2-xxxx | Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen ("Silvesterfeuerwerk") |
ab 18 Jahre | Nein |
| F3 | BAM-F3-xxxx | Feuerwerkskörper, die eine mittelgroße Gefahr darstellen ("Mittelfeuerwerk") |
ab 21 Jahre Erlaubnis nötig |
Nein |
| F4 | BAM-F4-xxxx | Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen ("Großfeuerwerk") |
ab 21 Jahre Erlaubnis nötig (Pyrotechniker) |
Ja |
| T1 | BAM-T1-xxxx | Feuerwerkskörper geringer Gefahr zur Verwendung auf Bühnen Raketenmotoren bis 20g Treibstoffgewicht |
ab 18 Jahre | Nein |
| T2 | BAM-T2-xxxx | Feuerwerkskörper großer Gefahr zur Verwendung auf Bühnen Raketenmotoren ab 20g Treibstoffgewicht |
ab 21 Jahre Erlaubnis nötig (Pyrotechniker) |
Ja |
| S1 | BAM-S1-xxxx | Pyrotechnische Sätze geringer Gefährlichkeit | ab 18 Jahre | Nein |
| S2 | BAM-S2-xxxx | Pyrotechnische Sätze großer Gefährlichkeit | ab 21 Jahre Erlaubnis nötig (Pyrotechniker) |
Ja |
Sind Feuerwerkskörper verschiedener Kategorien zu einem Sortiment vereinigt, so gelten für dieses Sortiment alle gesetzlichen Bestimmungen der Gegenstände aus der höchsten Kategorie.
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 – „Jugendfeuerwerk“
Sie dürfen das ganze Jahr über abgegeben werden, jedoch nur an Personen, die älter als 12 Jahre sind (§21 (1) 1. SprengV). Kinder unter 12 Jahren dürfen diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Typische Vertreter dieser Kategorie sind Knallteufel, Knallbonbons und Tischfeuerwerk.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – „Silvesterfeuerwerk“
dürfen nur an Personen über 18 Jahre und in der Zeit vom 29.12. bis 31.12. (Silvester) in festen Verkaufsräumen vertrieben werden. Ist einer dieser Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab 28.12. zulässig. (§22 (1) 1.SprengV)
Die Verwendung von Gegenständen der Kategorie F2 ist auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt. Regionale Abgabe- und Verwendungsbestimmungen sind zu beachten – z.B. Verbot an bestimmten Plätzen, im Altstadtbereich, etc. Prinzipiell ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.
An allen anderen Tagen im Jahr darf ein Feuerwerk der Kategorie F2 nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde abgebrannt werden (i.d.R. die Gemeinde / Stadt). (§24 (1) 1. SprengV) Das Feuerwerk ist dabei mindestens 2 Wochen vorher anzuzeigen. Unter Vorlage dieser Genehmigung kann entsprechendes Feuerwerk in zahlreichen Online-Shops oder direkt bei Ihrem lokalen Feuerwerksbetrieb erworben werden – natürlich auch bei der Kunstfeuerwerkfabrik Fritz Sauer.
Achtung: Die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel nur Feuerwerksschäden in der Zeit vom 31.12 bis 01.01. Ist ein Feuerwerk außerhalb dieser Zeit geplant, sollte unbedingt die Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Feuerwerkers informiert und eine schriftliche Deckungszusage eingeholt werden. Gegebenenfalls ist für dieses singuläre Ereignis eine gesonderte Versicherung abzuschließen!
Feuerwerkskörper der Kategorie T1
dürfen nur für den gewerblichen Bereich bzw. für technische Zwecke von Personen ab 18 Jahren erworben und verwendet werden; das Verwenden ist mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die Hinweise auf der Verpackung sowie geg. alle weiteren sicherheitsrelevanten Vorschriften gemäß Versammlungsstättenverordnung sind zu beachten.
Pyrotechnik in Fußballstadien
Dieses Thema kocht in letzter Zeit massiv unter Fußballfans und den Stadionverantwortlichen hoch.
Prinzipiell ist zu sagen, dass sämtliche Bengallichter der Kategorie T1 zuzuordnen sind und nur von einem bestimmten Personenkreis nach erteilter Erlaubnis bestimmungsgemäß verwendet werden dürfen. Ein Fußballspiel gehört nicht zur bestimmungsgemäßen Verwendung, eine Zulassung nach befreienden Vorschriften gemäß 1. SprengV liegt nicht vor, das Mitführen oder gar Abbrennen im Stadion ist somit verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht; mit Stadionverboten, Ermittlungs- und Strafverfahren ist zu rechnen.
Der Vertrieb von Feuerwerkskörpern wie z.B. Rauchpulver, Bengalfeuer oder Warnfackeln über eBay ist in Deutschland untersagt, mit einer kostenpflichtigen Abmahnung ist zu rechnen!
Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4 und T2
welche die Firma Sauer verwendet, dürfen nur von ausgebildeten Pyrotechnikern verwendet und an Personen abgegeben werden, welche im Besitz einer Erlaubnis nach §§ 7 oder 27 oder eines Befähigungsschein nach § 20 SprengG sind. Das Feuerwerk ist spätestens 2 Wochen vorher durch die ausführende Firma bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Abbrennplatz ist vorher zu besichtigen und auf Eignung zu prüfen.
Pyrotechnische Munition
fällt nicht unter das Sprengstoffgesetz, sondern unter das Waffengesetz. Der Handel ist nur mit einer Munitionshandelserlaubnis gestattet.
Bühnenfeuerwerk
§ 23 (6) 1.SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz)
Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen dürfen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie bei Film- und Fernsehproduktionen nur dann vorgeführt werden, wenn sie vorher verwendungsgemäß erprobt worden sind. Die Erprobung bedarf der Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle, die Verwendung in Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern bedarf der Genehmigung der für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stelle (Ordnungsamt) und ist zwei Wochen vorher anzuzeigen.
§ 35 VStättV (Versammlungsstättenverordnung)
(2) In Versammlungsräumen, auf Bühnen- und Szenenflächen und in Sportstadien ist das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Sätzen, Gegenständen und Anzündmitteln und anderen explosionsgefährlichen Stoffen verboten. Auf das Verbot ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen.
BGV C1 (BG-Vorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung")
- § 1 Diese Vorschrift gilt für den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten und den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie. Hierzu zählen u.a. Spielflächen in Mehrzweckhallen und Schulen, Varietés und Kabaretts, Bars und Diskotheken.
- § 28 pyrotechnische Gegenstände dürfen nur unter Aufsicht einer ausgebildeten Fachkraft, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Berechtigung für die vorgesehene Tätigkeit ist, verwendet werden.
Bühnenfeuerwerksartikel der Kategorie T1 und T2 dürfen nur für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Film- und Fotoproduktionen, sowie Musik-, und Showveranstaltungen verwendet werden. Der Vertrieb und das Überlassen dieser Gegenstände an Verbraucher sind nur gegen Aushändigung eines schriftlichen Auftrages mit Bescheinigung der Verwendung für zugelassene Zwecke erlaubt. Der Vertrieb und das Überlassen dieser Gegenstände an Verbraucher sind nur in ungeöffneter Originalverpackung erlaubt.
Die oben bezeichneten Vorschriften basieren auf deutschen Gesetzen. Bitte beachten Sie, dass in anderen Ländern andere Vorschriften in Bezug auf die Verwendung von pyrotechnischen Bühnen- und Showequipment gelten können! Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Land zuständigen Behörden.
Gesetzestexte und Vorschriften (Auswahl)
- Sprengstoffgesetz und Verordnungen zum Sprengstoffgesetz
(Gewerbeaufsichtsamt Baden Württemberg) - Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter - GGVSE
(Bundesministerium der Justiz) - Versammlungsstättenverordnung - VStättV
(Bayerische Staatskanzlei) - Verkauf und Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände im Einzelhandel
(Gewerbeaufsichtsamt Baden Württemberg) - Datenbank BG-Vorschriften und Regelwerk
(www.arbeitssicherheit.de) - Leitfaden der BAM - Verwendung von Theaterpyrotechnik der Kategorie T2
(Bundesanstalt für Materialprüfung) - Leitfaden der BAM - Verwendung von Feuerwerk der Kategorie F4
(Bundesanstalt für Materialprüfung)
Weitere Links
- Anzeige oder Genehmigung des Abbrennens von Feuerwerken
(Verwaltungsservice Bayern) - GESTIS-Stoffdatenbank
(IFA – Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung)
Literaturtipps
Literatur leitet sich vom lateinischen “littera”, der Buchstabe, ab. Eine besondere Form der Literatur, die sogenannte Fachliteratur, stellt diese Homepage und seine zahlreichen Unterseiten dar. Sie beschreiben die Geschichte der Kunstfeuerwerk-Fabrik Fritz Sauer, den Verkauf verschiedenster pyrotechnischer Artikel und natürlich die Herstellung unserer Feuerwerkskörper.
Sie sind herzlich eingeladen, unsere Homepage zu durchstöbern und Wissen über die Kunstfeuerwerkerei mit all seinen verschiedenen Feuerwerkstypen wie Hochfeuerwerk, Barockfeuerwerk, Bühnenfeuerwerk oder Bengalfeuerwerk – um nur einige zu nennen – zu sammeln.
Wer mehr über die Herstellung von Feuerwerkskörpern wissen will, der kommt um die einschlägige und umfangreiche Fachliteratur nicht herum. Gerade die besten Bücher zu diesem Fachgebiet sind nur in englischer Sprache erschienen. Aktuelle deutschsprachige Bücher gibt es praktisch eine. Hier kann fast nur auf antiquarische Werke verwiesen werden, die zwar nicht mehr dem aktuellsten Stand der Technik und schon gar nicht den heutigen Sicherheitsvorschriften entsprechen, dafür aber sehr illustrativ die Fertigung im 19. Jahrhundert beschreiben – inklusive der damals sehr beliebten Barockfeuerwerke und deren Aufbau. Eine ausführliche Übersicht der einzelnen Werke, welche über Amazon zu beziehen sind, finden Sie in den nebenstehenden
Buchtipps.
Und wer auch vor trockenem Paragraphen-Deutsch nicht zurückschreckt, der findet an den zahlreichen Gesetzen und Vorschriften des Sprengstoffgesetzes und der Gefahrgutverordnung seinen Gefallen.
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Referenzen
Mehr als 150 Jahre Unternehmensgeschichte und fast 200 Feuerwerke jährlich sprechen eine deutliche Sprache:
- Auf Tradition, Erfahrung und Fortschritt der Kunstfeuerwerk-Fabrik Fritz Sauer ist Verlass.
- Wir sind Ihr Ansprechpartner für pyrotechnische Events in Ihrem Landkreis.
- Wir gestalten Ihr ganz persönliches Feuerwerk, präzise zugeschnitten auf Ihren Anlass.

Und dabei spielt es keine Rolle, ob ein Gebäude zu illuminieren, ein Geburtstagskind mit einem Batteriefeuerwerk – ganz aus der Nähe geschossen – zu überraschen, das i-Tüpfelchen auf eine Werbeveranstaltung zu setzen oder das anspruchsvolle Publikum eines großen Volksfests mit einem Brillantfeuerwerk oder gar der Königsklasse, einem Musikfeuerwerk, zu begeistern ist – wir machen jedes pyrotechnische Event zu einem Erlebnis, von dem die Besucher noch lange sprechen werden.

Aber sehen Sie selbst, welche Veranstaltungen und Feierlichkeiten wir mit unseren Feuerwerken beispielsweise schon bereichern durften:
Sportveranstaltungen:
- FC Bayern-München, "Abschied von Lothar Matthäus"; Olympiastadion München
- FC Bayern-München; "100 Jahre FC Bayern-München", Bühnenfeuerwerk
- Firma "Ereignisbüro"; Snowboard-Meisterschaften, Schliersee
- FIS Nordische Ski-WM 2005; Abschlussfeuerwerk, Oberstdorf
- Skiclub Oberstdorf; "Skiflug-WM"
- Vier-Schanzen-Tournee Oberstdorf
Open Air Veranstaltungen:
- G.R.A.L. GmbH, "Film-Open-Air", München-Königsplatz
- Radio RT1, "Sommerparty"
- Military Tattoos in Kaltenberg und an der Loreley
- Open Air mit Tina Turner, München-Trabrennbahn
- Bundesgartenschau München – BUGA-See München Riem
- Landesgartenschau Rosenheim – Abschlussfeuerwerk
- Rosenheim: Sommerfestival
- Tegernsee: Seefeste in Tegernsee, Bad Wiessee und Rottach-Egern
- Undosa, Starnberger See
- Fürstenfeldbruck: Gartentage
- Pommersfelden: Konzerte auf Schloss Weißenstein
- Neuburg: Schlossfest
- Kaltenberger Ritterturnier: Feuerwerke zur Eröffnung und zur Gauklernacht
- Spitzingsee: Seefest
- Schliersee: Seefest
Betriebs-Jubiläen:
- Deutsche Bank, "100 Jahre Deutsche Bank Augsburg", Augsburg
- EDEKA Chiemgau eG, "100-Jahrfeier mit Geschäftskunden", Trostberg
- Golfclub Königsbrunn
- Haindl Papierfabrik, "150 Jahre Haindl"; Augsburg
- Hertie, Gmund am Tegernsee
- LEW Augsburg, Gersthofen
- Papierfabrik Lang, Ettringen
- Pro Sieben, "10 Jahre Pro Sieben", München-Unterföhring
- Bauer AG, Maschinenbau, Schrobenhausen
- Bayerische Landesbank, München
- Bergader Käsewerk, Chiemsee
- Chiemsee-Schiffahrt Fessler, "150 Jahre"; Prien am Chiemsee
- Deutsches Museum München
- Riebl Bau, Mindelheim
- Spedition Häring, Straubing
- Tengelmann, "100 Jahre", München-Olympiapark
- TU München, "125 Jahre", München-Königsplatz
- Vorwerk Deutschland Stiftung & Co.KG in Ulm
- Wiedemann & Reichardt; "25 Jahre", Altenmünster
Neueröffnungen / Firmengründungen:
- "Aqua Vita" Lechtalbad GmbH, Kaufering
- Blautal-Center, Ulm
- Heidelberger Druckmaschinen, Amstetten
- IBEX AG, Mühlhausen
- DB Schenker, Gersthofen, Hallenerweiterung
- Spielbank Bad Wiessee
- WNC-Nitrochemie; neue Betriebsanlage, Aschau am Inn
- Werkseröffnung „Berger Feintechnik GmbH“ in Ummendorf
PR-Aktionen:
- Bayerische Landesbank, "Sternstunden-Fußballmatch" in München
- Pius Horber, Bauunternehmen, Mammendorf
- Coca-Cola Deutschland, "Weihnachtstour" Olympiapark
- DLR Zentrum f. Luft- u. Raumfahrt, "Tag der offenen Tür", Oberpfaffenhofen
- Etienne Aigner, Starnberger See
- Fürst Fugger Privatbank, Augsburg
- 1. Gersthofener Museumsnacht, Gersthofen
- Kathrein-Werke, Chiemsee
- Medientage München; "Get Together"
- Spiel&Freizeit in Gersthofen, Vor-Silvester
Hochzeiten:
- 16-minütiges Barock und Höhenfeuerwerk synchron zur Musik von Richard Wagner (Feuerwerk-Musical) bei einer Hochzeit im Festspielhaus Neuschwanstein (Veranstaltungs-Ort des Musical "Ludwig²"), Füssen
Produktpräsentationen:
- Linde AG; "Produktpräsentation auf der Zugspitze
- MAN AG, Garmisch-Partenkirchen
- Porsche Zentrum Olympiapark: "Vorstellung des Cayenne Momentum", Oedbergalm in Ostin
- Walt Disney: Filmpremiere "Narnia 2"; Kaltenberg
- Walt Disney: Filmpremiere "Küss den Frosch"; Hamburg
Tagungen:
- Dachdecker-Innung München/Obb. in Schliersee
- Rotarier, "Interota Munich", Bad Aibling
- Suzuki, Zugspitze
Jährliche Volksfeste (kleine Auswahl):
- Aschaffenburg: Volksfest
- Karlsfelder Siedlerfest
- München: Böllerschüsse zur Oktoberfest-Eröffnung
- München: Sommerfest Olympiapark
- München: Frühlingsfest
- Erding: Herbstfest
- Freising: Volksfest
- Landshut: Feuerwerke zu den Dulten
- Ingolstadt: Schanzer Volksfest
- Passau: Herbstdult
- Regensburg: Feuerwerke zur Mai- und Herbstdult
- Rosenheim: Herbstfest
- Straubing: Abschlussfeuerwerk zum Gäubodenfest (seit etwa 1920)
- Augsburg: Plärrer-Feuerwerke
- Karpfham: Volksfest
- Dachau: Volksfest
- Penzberg: Volksfest
- Ergolding: Volksfest
- Kaufbeuren: Tänzelfest
- Dinkelsbühl: Kinderzeche
- Wiesbaden: Gibber Kerbe
- Schweinfurt: Schlussfeuerwerk zum Volksfest
- Dorfen: Volksfest
- Gersthofen: Kirchweih
- Murnau: Volksfest
- Bad Aibling: Volksfest
Filmaufnahmen und Spezialeffekte:
- Objektiv-Film, München-Olympiapark
- Kaltenberger Ritterturniere
- TV 2000 Fernsehproduktion, Miltenberg / Burg
- Karl May Festspiele Dasing
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Feuerwerk der Kategorien F1 und T1: Ohne Ausnahme-Genehmigungen darf unter dem Jahr nur Feuerwerk der Kategorien F1 (Jugendfeuerwerk) und T1 (Feuerwerk für technische Zwecke) genehmigungsfrei gekauft und abgebrannt werden.
Feuerwerk der Kategorie F2: Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen ohne Vorliegen einer behördlichen Genehmigung nur in den letzten drei Verkaufstagen eines jeden Jahres an den Endkunden abgegeben werden.
Wird unter dem Jahr ein privates Feuerwerk z.B. anlässlich eines hohen Familienfestes (Goldhochzeit, runder Geburtstag, etc.) gewünscht, kann beim für den Abbrennort zuständigen Ordnungsamt (Stadt oder Gemeinde) eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 24(1) der 1. SprengV zum Abbrennen von Kleinfeuerwerk während des Jahres beantragt werden (siehe auch Gesetze und Vorschriften). Feuerwerkskörper der Kategorien F3, F4 (Großfeuerwerk) und T2 (für technische Zwecke) sind ausgebildeten Feuerwerkern vorbehalten.
Altersnachweis: Abgabe nur an Personen über 18 Jahre. Altersnachweis bei Bestellung per Ausweiskopie über Fax oder Mailanhang erforderlich!
Bestellung: Die Bestellung hat immer schriftlich zu erfolgen. Erforderliche Genehmigungen müssen spätestens bei Abholung bzw. beim Versand im Original vorliegen.
Mindestbestellwert: Gefahrgut-Bestellungen (1.4G und 1.3G) können aus Kostengründen erst ab einem Auftragswert von 150 Euro bearbeitet werden. Andere Artikel wie Wachsfackeln etc. (kein Gefahrgut bzw. 1.4S) können nur ab einem Mindestbestellwert von 50 Euro verschickt werden.
Bei Selbstabholung im Werk gibt es keinen Mindestbestellwert.
Versand / gesetzl. Bestimmungen: Feuerwerk ist Gefahrgut und darf nur unter bestimmten Sicherheitsauflagen verschickt werden. Gefahrgut der Klassen 1.4 G und 1.3 G kann nur über eine Spedition angeliefert werden. Der Versand per Post oder Bahn ist nicht zulässig!
Auch Kleinmengen sind als Gefahrgut zu versenden! Bitte prüfen Sie daher, ob eine Selbstabholung oder Abholung über einen Bekannten möglich ist, da sehr hohe Frachtkosten (etwa 30-50 Euro) entstehen können. Nachnahme ist bei Gefahrgutlieferungen grundsätzlich nicht möglich.
Ausland: Aufgrund unterschiedlicher Gesetzgebung der einzelnen Länder erfolgt der Verkauf nur innerhalb Deutschlands. Daher ist gegebenenfalls eine Selbstabholung erforderlich.
Bezahlung: Die Bezahlung der Ware erfolgt auf Rechnung bzw. Barzahlung bei Abholung.
Alle Preise sind Bruttopreise einschließlich 19 % Mehrwertsteuer und gelten ab Werk Gersthofen.
Haftung: Mit Erhalt der Ware ist der Kunde für die ordnungsgemäße Lagerung sowie den sachgemäßen Umgang und die Verwendung selbst verantwortlich. Es liegt in der Eigenschaft der von uns vertriebenen Waren, dass wir keinen Einfluss auf die stoffliche Qualität unserer Vorlieferanten haben.
Eine Haftung für Folgeschäden, die nach Erhalt der Ware durch die Lagerung oder den Gebrauch beim Empfänger oder Dritten eintreten, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Kataloge: Aus Kostengründen versenden wir keine Kataloge.
Unser Angebot gilt unter dem Vorbehalt ausreichender Selbstbelieferung.



























