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Willkommen in der

Feuerwerk-Saison 2024

Auch heuer sind wir jederzeit gerne Ihr Ansprechpartner für anspruchsvolle Feuerwerke.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne auch telefonisch und stellen
mit Ihnen gemeinsam Ihr ganz persönliches Feuerwerk zusammen.

Betrachten Sie unsere Videos und lassen Sie sich inspirieren!
(mehr Videos auf unserem YouTube-Kanal)

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Das Spiel mit dem Feuer – wir haben es zur Perfektion gebracht. Wir: Das ist die Kunstfeuerwerk-Fabrik Fritz Sauer im schwäbischen Gersthofen bei Augsburg. Seit über 150 Jahren schenken wir Ihnen mit pyrotechnischem Wissen und moderner Technik die magischen Momente eines individuell nach Ihren Wünschen zusammengestellten Feuerwerks.

Egal ob beeindruckendes Musikfeuerwerk, Bühnenfeuerwerk, Bodenfeuerwerk / Barockfeuerwerk oder Hochfeuerwerk für Volksfeste, Stadtfeste, Weihnachtsmärkte, Firmenjubiläen oder private Feiern – wir setzen zu jedem Ihrer Anlässe den brillanten Höhepunkt.

Unser Rundum-Service umfasst die kompetente Beratung, das detaillierte Angebot, die behördliche Anmeldung und natürlich die professionelle Durchführung – vom Chef eigenhändig arrangiert, von einem erfahrenen Team hoch qualifizierter Pyrotechniker ausgeführt - nicht nur bei uns in Schwaben, sondern auch darüber hinaus in ganz Bayern, in Franken und sogar in Hessen, Baden-Württemberg und Rheinlandpfalz.

Gönnen Sie sich das faszinierende Lichterspiel eines glanzvollen Feuerwerks.

Unsere jahrzehntelange Erfahrung bei der Herstellung - im Eigenvertrieb unter dem Markennamen "Sawie" - stellen wir Ihnen auch beim Verkauf von Feuerwerkskörpern zur Verfügung. Besuchen Sie uns.

 

 

 

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Feuerwerk der Kategorien F1 und T1: Ohne Ausnahme-Genehmigungen darf unter dem Jahr nur Feuerwerk der Kategorien F1 (Jugendfeuerwerk) und T1 (Feuerwerk für technische Zwecke) genehmigungsfrei gekauft und abgebrannt werden.

Feuerwerk der Kategorie F2: Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen ohne Vorliegen einer behördlichen Genehmigung nur in den letzten drei Verkaufstagen eines jeden Jahres an den Endkunden abgegeben werden.

Wird unter dem Jahr ein privates Feuerwerk z.B. anlässlich eines hohen Familienfestes (Goldhochzeit, runder Geburtstag, etc.) gewünscht, kann beim für den Abbrennort zuständigen Ordnungsamt (Stadt oder Gemeinde) eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 24(1) der 1. SprengV zum Abbrennen von Kleinfeuerwerk während des Jahres beantragt werden (siehe auch Gesetze und Vorschriften). Feuerwerkskörper der Kategorien F3, F4 (Großfeuerwerk) und T2 (für technische Zwecke) sind ausgebildeten Feuerwerkern vorbehalten.

Altersnachweis: Abgabe nur an Personen über 18 Jahre. Altersnachweis bei Bestellung per Ausweiskopie über Fax oder Mailanhang erforderlich!

Bestellung: Die Bestellung hat immer schriftlich zu erfolgen. Erforderliche Genehmigungen müssen spätestens bei Abholung bzw. beim Versand im Original vorliegen.

Mindestbestellwert: Gefahrgut-Bestellungen (1.4G und 1.3G) können aus Kostengründen erst ab einem Auftragswert von 150 Euro bearbeitet werden. Andere Artikel wie Wachsfackeln etc. (kein Gefahrgut bzw. 1.4S) können nur ab einem Mindestbestellwert von 50 Euro verschickt werden.

Bei Selbstabholung im Werk gibt es keinen Mindestbestellwert.

Versand / gesetzl. Bestimmungen: Feuerwerk ist Gefahrgut und darf nur unter bestimmten Sicherheitsauflagen verschickt werden. Gefahrgut der Klassen 1.4 G und 1.3 G kann nur über eine Spedition angeliefert werden. Der Versand per Post oder Bahn ist nicht zulässig!

Auch Kleinmengen sind als Gefahrgut zu versenden! Bitte prüfen Sie daher, ob eine Selbstabholung oder Abholung über einen Bekannten möglich ist, da sehr hohe Frachtkosten (etwa 30-50 Euro) entstehen können. Nachnahme ist bei Gefahrgutlieferungen grundsätzlich nicht möglich.

Ausland: Aufgrund unterschiedlicher Gesetzgebung der einzelnen Länder erfolgt der Verkauf nur innerhalb Deutschlands. Daher ist gegebenenfalls eine Selbstabholung erforderlich.

Bezahlung: Die Bezahlung der Ware erfolgt auf Rechnung bzw. Barzahlung bei Abholung.
Alle Preise sind Bruttopreise einschließlich 19 % Mehrwertsteuer und gelten ab Werk Gersthofen.

Haftung: Mit Erhalt der Ware ist der Kunde für die ordnungsgemäße Lagerung sowie den sachgemäßen Umgang und die Verwendung selbst verantwortlich. Es liegt in der Eigenschaft der von uns vertriebenen Waren, dass wir keinen Einfluss auf die stoffliche Qualität unserer Vorlieferanten haben.

Eine Haftung für Folgeschäden, die nach Erhalt der Ware durch die Lagerung oder den Gebrauch beim Empfänger oder Dritten eintreten, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Kataloge: Aus Kostengründen versenden wir keine Kataloge.

 

Unser Angebot gilt unter dem Vorbehalt ausreichender Selbstbelieferung.

Zündanlagen

Viele Menschen lieben die lautstarken Effekte eines Feuerwerks, sie fürchten aber die unmittelbare Nähe zu den Feuerwerkskörpern und dem darin enthaltenen Sprengstoff.

Gehören Sie auch dazu? Kein Problem – über unseren externer LinkVertriebspartner können Sie schon für vergleichsweise wenig Geld z.B. eine Zündanlage der Marke „Kingdom“ kaufen und damit aus sicherem Abstand Ihr Feuerwerk elektrisch und per Funk entzünden – ganz wie ein Profi. Und nebenbei erlaubt dieser Abstand auch der anzündenden Person die volle Übersicht und das volle Erlebnis des pyrotechnischen Lichterspiels.

Ganzjahresverkauf

Herzlich willkommen im Online-Auftritt der Kunstfeuerwerk-Fabrik Fritz Sauer, Ihrem schwäbischen Spezialisten für hochwertiges Feuerwerk.

Ganzjahresverkauf? Feuerwerk darf doch nur zu Silvester an Privatpersonen abgegeben werden? Nicht wirklich! Auch unter dem Jahr haben Sie die Möglichkeit, ein besonders Ereignis (runder Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, u.v.m.) mit einer privaten Feuerwerksdarbietung zu bereichern.

Möchten Sie als Privatperson eigenhändig tätig werden, sind dazu aber einige wichtige Kriterien zu beachten:

  • Für das geplante Feuerwerk ist gemäß §24 (1) 1. SprengV die Erlaubnis der zuständigen Behörde des Abbrennplatz einzuholen (i.d.R. die Gemeinde / Stadt). Die Anzeige muss mindestens 2 Wochen vor dem Ereignis erfolgen; ein mögliches Antragsformular finden sie hier.
  • Gegen Vorlage dieser Genehmigung kann entsprechendes Feuerwerk online oder direkt bei Ihrem lokalen Feuerwerksbetrieb erworben werden – natürlich auch bei der Kunstfeuerwerkfabrik Fritz Sauer in Gersthofen bei Augsburg. Dazu halten wir ständig ausgesuchte, hochwertige Batterien, Sonnenräder, Vulkane und Verbundfeuerwerke der Firmen Nico,Fire-Event, Zink, Pyroprodukt und Pyrotrade für Sie bereit.
  • Bei Bestellungen per Fax oder E-Mail ist neben obiger Genehmigung als Altersnachweis unbedingt eine Kopie des Personalausweises beizufügen; das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
  • Selbstverständlich benötigen Sie auch die Erlaubnis des Grundstückseigentümers des geplanten Abbrennortes.
  • Bitte beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen. So ist z.B. das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern prinzipiell verboten, ggf. existieren weitere lokale Einschränkungen.
  • Achten Sie auf eine ausreichende Absicherung für einen evtl. Schadensfall durch Ihre private Haftpflichtversicherung. Da diese in der Regel nur Feuerwerksschäden in der Zeit vom 31.12 bis 01.01. abdeckt, sollte für ein Feuerwerk außerhalb dieser Zeit unbedingt die Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Feuerwerkers informiert und eine schriftliche Deckungszusage eingeholt werden. Gegebenenfalls ist für dieses singuläre Ereignis eine gesonderte Versicherung abzuschließen!
  • Sollten Sie Ihre Ware nicht persönlich bei uns in Gersthofen abholen können, erfolgt die Auslieferung der bestellten Feuerwerkskörper aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausschließlich per Spedition. Die Frachtkosten sind abhängig vom Lieferort. Über die genauen Frachtkosten informieren wir Sie bei jeder Bestellung per Mail – daher bitte unbedingt eine gültige Mailadresse und Ihren Wohnort in der Bestellung vermerken.

Wir haben Sie nicht abgeschreckt? Wunderbar! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.

 

Sie haben Probleme mit der notwenigen Genehmigung oder möchten den besonderen Abend voll und ganz genießen können? Dann überlassen Sie doch einfach uns, der Firma Sauer, die ganze Arbeit. Wir sorgen für die Genehmigung, übernehmen den Aufbau und selbstverständlich das gekonnte Abbrennen.

 

Jederzeit und ganz ohne behördliche Auflagen lieferbar sind natürlich unsere frei veräußerlichen Feuerwerksartikel der Kategorie T1 (Rauchkörper und Bengalfeuer) sowie unsere beliebten Wachsfackeln. Letztere setzen Ihren Abbrennort wirkungsvoll in Szene oder sorgen auch ohne begleitendes Feuerwerk für die stimmungsvolle Beleuchtung Ihrer Veranstaltung.

 

Sie möchten Ihr Feuerwerk zünden wie ein Profi, per Funk und aus sicherer Entfernung? Kein Problem - besuchen Sie unsere Seite „Zündanlagen“ und wir zeigen Ihnen, wie sie schon für vergleichsweise wenig Geld ans Ziel Ihrer Wünsche kommen.